Sound an/aus
„Vertrag des Vertrauens“
Die nachfolgende Erklärung betrifft den Umgang mit unternehmensinternen Daten und Informationen, die im Rahmen der Arbeit in dem Arbeitskreis Benchmarking der KOWAB-S zusammengetragen werden. Sie sind bindend für alle Mitarbeiter aller teilnehmenden Unternehmen.Austauschprinzip
- Die beteiligten Unternehmen verpflichten sich, die für die Arbeit in dem Arbeitskreis erforderlichen Daten und Informationen – soweit verfügbar – den teilnehmenden Unternehmen in dem Arbeitskreis Benchmarking zur Verfügung zu stellen.
- Die beteiligten Unternehmen erklären sich bereit, dasselbe Maß an Informationen, das sie von den anderen Mitgliedern erhalten, auch selbst zur Verfügung zu stellen.
- Sie verpflichten sich, ehrlich und umfassend in den bereitgestellten Informationen zu sein.
- Sie verpflichten sich, vereinbarte Termine einzuhalten.
- Sie verpflichten sich, qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen.
Vertrauensprinzip
- Die beteiligten Unternehmen behandeln das Benchmarking als vertraulichen Austausch zwischen den beteiligten Personen und Unternehmen.
- Sämtliche unternehmensbezogene Daten und Informationen, die im Rahmen der Arbeit in dem Arbeitskreis zugänglich gemacht werden, dürfen nur im Kreis der Teilnehmer und nur zu Zwecken dieser Arbeit verwendet werden. Während der Dauer und nach der Beendigung der Arbeit werden alle unternehmensbezogenen Daten und Informationen mit absoluter Vertraulichkeit behandelt. Eine Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich nicht zulässig.
- Im Rahmen der Arbeitskreisarbeit werden Informationen und Daten innerhalb der Mitglieder grundsätzlich nicht anonymisiert behandelt.
- Nicht unternehmensbezogene Benchmarkingergebnisse dürfen im Rahmen der Arbeitserfordernisse von allen Arbeitskreismitgliedern verwendet und weitergegeben werden.
- Jedes Unternehmen kann selbständig entscheiden, welche Daten und Informationen seines Unternehmens über den Arbeitskreis hinaus veröffentlicht werden dürfen.
Nutzungsprinzip
- Die im Rahmen des Benchmarking erhaltenen Informationen werden nur für Zwecke genutzt, die den Mitgliedern des Arbeitskreises bekannt sind.
- Externer Gebrauch der Informationen bzw. die Verbreitung des Namens eines Mitgliedes verbunden mit seinen Daten oder mit beobachteten Verfahrensweisen erfordern die Erlaubnis des betreffenden Mitgliedes.
Prinzip der Rechtmäßigkeit
- Die Mitglieder des Arbeitskreises beschaffen sich Informationen nicht auf eine Art, die von dem Projektpartner als unanständig betrachtet wird. Dazu zählen der Bruch der Vertraulichkeitspflichten ebenso wie die Anstiftung dazu.
- Die Mitglieder des Arbeitskreises offenbaren oder nutzen keine Informationen, zu denen sie nicht auf rechtmäßige Weise gekommen sind.
- Falls Fragen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit bestimmter Aktivitäten auftreten, können Mitglieder des Arbeitskreises juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
zurück zu "Wer sind wir - was wollen wir?"